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Spielregeln von A-Z

Absenzen
Lückenloser und pünktlicher Unterrichtsbesuch wird vorausgesetzt. Absenzen müssen im Voraus der Lehrperson mitgeteilt werden. Für Kinder und Jugendliche werden nur Entschuldigungen akzeptiert, die auch das Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen. Falls krankheits- oder unfallbedingt ein Instrument nicht gespielt werden kann, wird ein alternativer bzw. angepasster Unterricht angeboten. Durch Lernende abgesagte Lektionen werden nicht nachgeholt. Bei wiederholten unentschuldigten Absenzen können Schülerinnen und Schüler aus der Musikschule ausgeschlossen werden.

Anforderungen
Wer sich für ein Instrument anmeldet, entscheidet sich gleichzeitig für regelmässiges und tägliches Üben. Die Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist, die tägliche Übungszeit aufzuteilen auf zweimal 10 bis 20 Minuten, je nach Stufe der Schülerin bzw. des Schülers. Bei disziplinarischen Schwierigkeiten oder mangelndem Fleiss können Schülerinnen und Schüler aus der Musikschule entlassen werden.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Online-Formular. 

  • Für den Unterricht an der Musikschule Kriens können sich Schülerinnen und Schüler ab der 2. Primarklasse, Jugendliche sowie Erwachsene anmelden, die in Kriens wohnhaft sind.
  • Bei Anmeldung nach Anmeldeschluss wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– fällig. Bei einer nachträglichen Abmeldung bis Ende Juni fällt ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.– an. Ab Juli ist keine Abmeldung mehr möglich. 
  • Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson oder einen bestimmten Unterrichtsort.

Austritt
Die Anmeldung ist verbindlich  und gilt für das ganze Schuljahr. Die Musikschule geht aufgrund dieser Anmeldung ihrerseits einen Lehrauftrag mit den Musiklehrpersonen ein. Austritte sind nur bei Wegzug oder mit ärztlichem Zeugnis (bei schwerer Krankheit) möglich.

Eignungsabklärung
Bei jüngeren Kindern als 2. Primarklasse ist eine Eignungsabklärung notwendig. Die Eltern nehmen vor Anmeldeschluss mit dem Sekretariat Kontakt auf und vereinbaren eine Eignungsabklärung mit der entsprechenden Lehrperson. Die Musiklehrperson entscheidet über einen möglichen früheren Eintritt in die Musikschule.

Foto/Video
Foto- und Videoaufnahmen von öffentlichen Konzerten der Musikschule sind auf unserer Webseite abrufbar.

Instrumente
Lassen Sie sich von der Musiklehrperson beraten. Bei Schuljahresbeginn muss ein Übungsinstrument zur Verfügung stehen. In der Regel ist für Anfängerinnen und Anfänger ein Miet-Kauf-Vertrag mit Rückgaberecht zu empfehlen.

Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler
Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler mit freiwilligem Musikunterricht bezahlen den Tarif gemäss Schulprogramm der Musikschule und können die Lektionsdauer frei wählen. Kantonsschülerinnen und Kantonsschüler mit obligatorischem Musikunterricht bezahlen den Kantonsschultarif und müssen sich für mindestens 40 Minuten Einzelunterricht anmelden.

Schulgeld
Das Jahresschulgeld wird semesterweise (halbjährlich) jeweils im November und im März in Rechnung gestellt. Bei selbst verschuldetem Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes. Bei Nichtbezahlen der Rechnung erfolgt ein Ausschluss aus der Musikschule.

Schulgeldermässigung
Eine Ermässigung ist möglich bis zu einem steuerbaren Einkommen bis Fr. 34‘500.– und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 70‘000.– (ab zwei Kindern bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 38‘000.–). Eine Schulgeldermässigung ist nur für ein Instrument und höchstens für 30 Minuten Einzelunterricht möglich, ausser bei Kantonsschülerinnen und Kantonsschülern mit obligatorischem Unterricht. Der Wunsch nach Schulgeldermässigung ist unbedingt auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Die Gewährung von Schulgeldermässigung gilt unter der Bedingung, dass der Unterricht gemäss „Spielregeln von A bis Z“ besucht wird. Bei einer Frühanmeldung wird keine Schulgeldermässigung gewährt. Bei Widerhandlungen ist das volle Schulgeld zu entrichten. 

Unterrichtsbeginn
Die Einteilung erfolgt vor den Sommerferien. Der Unterricht beginnt am Montag in der ersten Schulwoche. Das Unterrichtsjahr und die Ferienregelung entsprechen denen der Volksschule Kriens. Am Tag vor den Schulferien wird gemäss dem Stundenplan der Musikschule unterrichtet.

Unterrichtstage
Der Musikschulunterricht findet an allen Werktagen statt. Auch an schulfreien Nachmittagen wie der Mittwochnachmittag.
Im Sinne der Bildungslandschaft Kriens kann der Musikschulunterricht nach gegenseitiger Absprache gemäss dem Formular auch während der Stundentafel der Volksschule stattfinden.

Wahl des Instrumentes
Jeweils im Frühjahr werden am Instrumentenparcours, an der Instrumentenvorstellung und anlässlich der Besuchswoche Instrumente vorgestellt sowie Beratungen und Eignungstests angeboten. Es lohnt sich sorgfältig abzuklären, welches Instrument in Frage kommt.